LG Düsseldorf, vom 16.05.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 21 S 375/05
AG Düsseldorf, vom 25.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 51 C 3169/05
Anspruch des Vermieters auf Zustimmung zur Mieterhöhung wegen Unwirksamkeit einer Klausel zur Vornahme der Schönheitsreparaturen
BGH, Urteil vom 09.07.2008 - Aktenzeichen VIII ZR 181/07
DRsp Nr. 2008/16122
Anspruch des Vermieters auf Zustimmung zur Mieterhöhung wegen Unwirksamkeit einer Klausel zur Vornahme der Schönheitsreparaturen
»Der Vermieter ist nicht berechtigt, im Falle der Unwirksamkeit einer Klausel zur Vornahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter von diesem eine Mieterhöhung in Form eines Zuschlages zur ortsüblichen Vergleichsmiete zu verlangen.«