OLG Dresden - Urteil vom 29.04.2004
16 U 237/04
Normen:
BGB § 540 Abs. 1 S. 2 § 543 ;
Fundstellen:
NZM 2004, 461
NZM 2007, 144

Anspruch des Vermieters eines Einkaufszentrums gegen den Mieter auf Auskunft über in Aussicht genommene Untermieter

OLG Dresden, Urteil vom 29.04.2004 - Aktenzeichen 16 U 237/04

DRsp Nr. 2004/15051

Anspruch des Vermieters eines Einkaufszentrums gegen den Mieter auf Auskunft über in Aussicht genommene Untermieter

»Der Vermieter und Betreiber eines Einkaufszentrums kann jedenfalls dann vom Mieter Auskunft über die Person des in Aussicht genommenen Untermieters, Daten zur Beurteilung von dessen Zuverlässigkeit und Bonität sowie die Vorlage der Mietbedingungen - namentlich zur Miethöhe - verlangen, wenn er sich im Mietvertrag vorbehalten hat, die Zustimmung aus wichtigem Grund versagen zu können und solche Gründe insbesondere dann vorliegen, wenn durch die Untervermietung eine Konkurrenzsituation zu einem anderen Mieter.«

Normenkette:

BGB § 540 Abs. 1 S. 2 § 543 ;
Fundstellen
NZM 2004, 461
NZM 2007, 144