Das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 1. September 2016 wird auf die Anschlussberufung der Klägerin dahingehend abgeändert, dass die Beklagte zur Zahlung von jährlich 5% Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 20. Dezember 2013 verurteilt wird.
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