LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 24.04.2018
6 Sa 449/17
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 280 Abs. 2; BGB § 286;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 30.08.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 2222/16

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Ersatz des Steuerschadens wegen verspäteter Lohnzahlung

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.04.2018 - Aktenzeichen 6 Sa 449/17

DRsp Nr. 2018/18030

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Ersatz des Steuerschadens wegen verspäteter Lohnzahlung

Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Schadensersatz in Höhe des Steuerschadens wegen verspäteter Lohnzahlung setzt voraus, dass der Arbeitgeber sich mit der Lohnzahlung in Verzug befand. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn der Lohnzahlungszeitraum zwar verstrichen ist, die Parteien in einer notariellen Vereinbarung den Fälligkeitszeitpunkt für die Lohnzahlung jedoch neu geregelt haben.

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen am Rhein vom 30. August 2017 - 4 Ca 2222/16 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157; BGB § 280 Abs. 2; BGB § 286;

Tatbestand

Die Parteien streiten um einen Anspruch der Klägerin auf Schadensersatz wegen verspäteter Lohnzahlung zum Ausgleich von Steuerschäden und um den Ersatz von Kosten für die Heranziehung eines Steuerberaters.

Die Klägerin war vom 01. Oktober 1993 bis 31. Mai 2016 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin als Pharmaberaterin/Pharmareferentin im Außendienst tätig und verrichtete zuletzt ihre Tätigkeit von Z. aus.

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