LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 15.07.2021
2 Sa 20/21
Normen:
BGB § 611;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 03.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 404/20

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Weiterzahlung einer über mehr als 15 Jahre gewährten übertariflichen Funktionszulage

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.07.2021 - Aktenzeichen 2 Sa 20/21

DRsp Nr. 2022/12297

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Weiterzahlung einer über mehr als 15 Jahre gewährten übertariflichen Funktionszulage

1. Durch die Zahlung einer übertariflichen Funktionszulage (hier: für den Einsatz als Staplerfahrer) und deren Entgegennahme durch den Arbeitnehmer kam eine arbeitsvertragliche Vereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien über die Gewährung einer solchen Funktionszulage nicht zustande. 2. Der Anspruch auf Zahlung dieser Funktionszulage wird durch die Einführung eines Prämiensystems, das einen anderen Regelungsgegenstand hat, nicht aufgehoben oder ersetzt.

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 03. November 2020 - 1 Ca 404/20 - wird zurückgewiesen.

II.

Auf die Anschlussberufung des Klägers wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger weitere 2.473,10 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 353,30 EUR seit 01. Dezember 2020, 01. Januar 2021, 01. Februar 2021, 01. März 2021, 01. April 2021, 01. Mai 2021 und 01. Juni 2021 zu zahlen.

III.

Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

IV.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Ansprüche des Klägers auf Zahlung einer monatlichen übertariflichen Funktionszulage.

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7.