LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 30.06.2020
9 Sa 13/20
Normen:
BGB § 611 a; BGB § 133; BGB § 157;
Fundstellen:
NZA-RR 2020, 627
Vorinstanzen:
ArbG Villingen-Schwenningen, vom 14.02.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 74/19

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld für Zeiträume bei mehrjähriger Erkrankung ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 30.06.2020 - Aktenzeichen 9 Sa 13/20

DRsp Nr. 2020/14064

Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung von Weihnachts- und Urlaubsgeld für Zeiträume bei mehrjähriger Erkrankung ohne Anspruch auf Entgeltfortzahlung

1. Mit welchem Inhalt eine konkludente Vertragsänderung durch vorbehaltlose Zahlung einer Sonderzahlung zustande gekommen ist, ist durch Auslegung zu ermitteln. Maßgeblich ist dabei der ebenfalls durch Auslegung zu ermittelnde verfolgte Zweck der Sonderzahlung (BAG, Urt. v. 13.5.2015 - 10 AZR 266/14).2. Die Beweislast für die maßgeblichen Tatsachen, die zur Auslegung einer konkludenten vertraglichen Vereinbarung über Sonderzahlungen entweder als Vergütung für geleistete Arbeit einerseits oder andererseits als Zahlung, mit der (auch) andere Zwecke verfolgt werden trägt jeweils derjenige, der sich auf entsprechende Voraussetzungen der Sonderzahlung beruft.3. Macht der Arbeitnehmer geltend, dass ihm der Anspruch auf Zahlung eines "Weihnachtsgeldes" auch bei mehrjähriger Erkrankung ohne Entgeltfortzahlung zusteht, da es sich um eine Vergütung mit Mischcharakter handelt, trägt er die Beweislast für einen solchen Inhalt einer vertraglichen Vereinbarung bzw. betrieblichen Übung.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen vom 14. Januar 2020, 3 Ca 74/19, abgeändert:

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2. II. III.