1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 17.09.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main (2-
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
3. Das Berufungsurteil sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
4. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 28.660,00 € festgesetzt.
I.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Zahlung von Entgelt für die Nutzungsüberlassung eines hochwertigen Dressurpferdes.
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