OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 22.07.1992
20 REMiet 1/91
Normen:
BGB § 242 § 535 § 536 ; GG Art. 5 Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
DWW 1992, 308
NJW 1992, 2490
OLG Frankfurt/M., HdM Nr. 19
WuM 1992, 458
ZMR 1992, 435

Anspruch eines Mieters auf Installation einer Parabolantenne

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 22.07.1992 - Aktenzeichen 20 REMiet 1/91

DRsp Nr. 1993/1865

Anspruch eines Mieters auf Installation einer Parabolantenne

»Der Mieter von Wohnraum kann grundsätzlich vom vermietenden Hauseigentümer, der nicht in demselben Haus wohnt, verlangen, daß er die baurechtlich zulässige, von einem Fachmann ausgeführte Installation einer möglichst unauffälligen, technisch geeigneten Parabolantenne an einem für den Empfang der Satellitenprogramme tauglichen Ort gestattet, an dem sie optisch am wenigsten stört, soferna) das Haus weder eine Gemeinschaftsparabolantenne noch einen Breitbandkabelanschluß hat und ungewiß ist, ob ein solcher Anschluß verlegt werden wird, undb) der Mieter den Vermieter von allen dabei anfallenden Kosten und Gebühren freistellt.«

Normenkette:

BGB § 242 § 535 § 536 ; GG Art. 5 Abs. 1 S. 1 ;

Gründe: