AG Berlin-Charlottenburg, vom 17.08.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 237 C 134/20
LG Berlin, vom 18.08.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 64 S 261/20
Anspruch gegen den Vermieter auf Zustimmung zum Mieterwechsel
BGH, Urteil vom 27.04.2022 - Aktenzeichen VIII ZR 304/21
DRsp Nr. 2022/8185
Anspruch gegen den Vermieter auf Zustimmung zum Mieterwechsel
a) Enthält ein Mietvertrag mit mehreren Mietern, die eine Wohngemeinschaft bilden, zu einem Austausch einzelner Mieter keine Regelung, ist im Wege einer nach beiden Seiten interessengerechten Auslegung der auf den Vertragsabschluss gerichteten Willenserklärungen (§§ 133, 157BGB) zu ermitteln, ob nach dem übereinstimmenden Willen der Parteien den Mietern ein Anspruch gegen den Vermieter auf Zustimmung zu einem künftigen Mieterwechsel zustehen sollte.b) Allein aus dem Vorliegen eines Mietvertrags mit mehreren Mietern, die eine Wohngemeinschaft bilden, kann nicht auf einen derartigen übereinstimmenden Willen der Vertragsparteien geschlossen werden. Vielmehr bedarf es hierfür konkreter Anhaltspunkte.
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