BGH - Urteil vom 18.09.2013
VIII ZR 297/12
Normen:
BGB § 985; ZVG § 57;
Fundstellen:
FamRB 2014, 105
FamRZ 2013, 1971
MDR 2013, 1335
MDR 2013, 8
MietRB 2013, 349
NJW-RR 2014, 11
NZI 2013, 6
wistra 2013, 3
Vorinstanzen:
AG Garmisch-Partenkirchen, vom 29.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 5 C 366/10
LG München II, vom 14.08.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 12 S 4978/11

Anspruch gegen einen Mieter auf Herausgabe einer im Wege der Zwangsversteigerung erworbenen Wohnung; Anforderungen an den Nachweis eines behaupteten, für den Ersteigerer einer Wohnung nachteiligen Mietvertrages

BGH, Urteil vom 18.09.2013 - Aktenzeichen VIII ZR 297/12

DRsp Nr. 2013/22207

Anspruch gegen einen Mieter auf Herausgabe einer im Wege der Zwangsversteigerung erworbenen Wohnung; Anforderungen an den Nachweis eines behaupteten, für den Ersteigerer einer Wohnung nachteiligen Mietvertrages

Zu den Anforderungen an den Nachweis eines behaupteten, für den Ersteigerer einer Wohnung nachteiligen Mietvertrages, der diesem von einem nahen Angehörigen des ehemaligen Eigentümers entgegengehalten wird.

Tenor

Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Landgerichts München II - 12. Zivilkammer - vom 14. August 2012 aufgehoben.

Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an eine andere Kammer des Berufungsgerichts zurückverwiesen.

Normenkette:

BGB § 985; ZVG § 57;

Tatbestand

Die Kläger begehren Herausgabe einer von ihnen am 19. Dezember 2009 im Wege der Zwangsversteigerung erworbenen Wohnung in G. sowie die Zahlung von Nutzungsentschädigung.

Die Wohnung hatte ursprünglich der Mutter der Beklagten gehört und war von der Familie als Ferienwohnung genutzt worden. Nach dem Tod der Mutter im Jahr 2002 war das Eigentum im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf den (im Jahr 2007 ebenfalls verstorbenen) Vater der Beklagten sowie ihren Bruder, den Zeugen V. , übergegangen.