OLG Düsseldorf - Schlussurteil vom 21.09.2021
24 U 155/20
Normen:
BGB § 535 Abs. 2; BGB § 536; BGB § 536a Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Duisburg, vom 31.01.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 2 O 62/16

Ansprüche auf Miete und Nutzungsentschädigung aus einem zwischenzeitlich beendeten Gewerbemietverhältnis über ein LadenlokalKeine verbindliche Zusage in der Bezeichnung einer Young Fashion MallVersorgung mit einer Zulufttemperatur von 20 °C

OLG Düsseldorf, Schlussurteil vom 21.09.2021 - Aktenzeichen 24 U 155/20

DRsp Nr. 2022/3217

Ansprüche auf Miete und Nutzungsentschädigung aus einem zwischenzeitlich beendeten Gewerbemietverhältnis über ein Ladenlokal Keine verbindliche Zusage in der Bezeichnung einer "Young Fashion Mall" Versorgung mit einer Zulufttemperatur von 20 °C

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31. 01.2020 verkündete Urteil des Einzelrichters der 2. Zivilkammer des Landgerichts Duisburg mit Maßgabe des von der Klägerin erklärten Teilverzichts teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wie folgt neu gefasst: