Die Berufung des Beklagten gegen das Teilurteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Kassel vom 30. November 2011 wird zurückgewiesen.
Die Widerklage des Beklagten wird abgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Das erstinstanzliche Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 8.330,00 Euro festgesetzt.
I.
Das klagende Land Hessen nimmt den Beklagten auf Gewährung des Gebrauchs an zehn vermieteten Garagen in Anspruch. Im Wege der Widerklage macht der Beklagte insbesondere einen Anspruch auf Mietzahlung geltend.
Der Beklagte ist Eigentümer des gewerblich genutzten Grundstücks A Straße ... bis ... in Stadt1.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|