Ansprüche des Mieters bei Defekt der hauseigenen Waschmaschine
AG Köln, vom 19.11.1973 - Aktenzeichen 153 C 472/72
DRsp Nr. 2009/7394
Ansprüche des Mieters bei Defekt der hauseigenen Waschmaschine
Gestattet der Vermieter das Waschen der Wäsche nur in der Waschküche in der dort vorhandenen und damit mitvermieteten Waschmaschine, so haftet er für Schäden, die aufgrund mangelhafter Funktion der Waschmaschine an Wäschestücken des Mieters entstehen.