Die Berufung des Klägers gegen das am 7. Dezember 2015 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird als unbegründet zurückgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das am 7. Dezember 2015 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf bis zu 35.000 € festgesetzt.
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