Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 07. Dez. 2015 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 13. Mai 2016.
Der Senat beabsichtigt, den Streitwert für das Berufungsverfahren - entsprechend der Festsetzung durch das Landgericht - auf [24 612 + 7 500 =] 32 112 € festzusetzen. Auch insoweit besteht Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb der genannten Frist.
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