OLG Düsseldorf - Beschluss vom 26.04.2016
I-10 U 3/16
Normen:
BGB § 546 Abs. 1; BGB § 985;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, vom 07.12.2015

Ansprüche des mittelbaren Besitzers aufgrund der Gebrauchsüberlassung eines Ladenlokals

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.04.2016 - Aktenzeichen I-10 U 3/16

DRsp Nr. 2016/12125

Ansprüche des mittelbaren Besitzers aufgrund der Gebrauchsüberlassung eines Ladenlokals

1. In der faktischen Überlassung des Gebrauchs an einem Ladenlokal durch dessen Mieter an einen Dritten liegt kein Untermietverhältnis. 2. Ein Herausgabeanspruch des Mieters gegenüber dem unmittelbaren Besitzer scheidet aus, wenn zwischen beiden ein Vertragsverhältnis besteht, wonach der Besitzer des Ladenlokals das ursprünglich von dem Mieter betriebene oder zumindest beabsichtigte Lebensmittelgeschäft einschließlich der Einrichtung gegen Zahlung eines Kaufpreises übernimmt und weiter betreibt und vom Übergabezeitpunkt an die Raummiete unmittelbar an den Vermieter bezahlt hat.

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das am 07. Dez. 2015 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.

Der Kläger erhält Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 13. Mai 2016.

Der Senat beabsichtigt, den Streitwert für das Berufungsverfahren - entsprechend der Festsetzung durch das Landgericht - auf [24 612 + 7 500 =] 32 112 € festzusetzen. Auch insoweit besteht Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb der genannten Frist.

Normenkette:

BGB § 546 Abs. 1; BGB § 985;

[Gründe]