Ansprüche des Pächters bei Unmöglichkeit der Nutzung aufgrund eines Rechtsmangels; Darlegung des entgangenen Gewinns aus einem landwirtschaftlichen Betrieb
BGH, Urteil vom 05.07.1991 - Aktenzeichen V ZR 115/90
DRsp Nr. 1992/584
Ansprüche des Pächters bei Unmöglichkeit der Nutzung aufgrund eines Rechtsmangels; Darlegung des entgangenen Gewinns aus einem landwirtschaftlichen Betrieb
»a) Ist der Verpächter wegen eines Rechtsmangels nicht in der Lage, dem Pächter die Nutzung der Pachtsache zu gewähren, richten sich die Schadensersatzansprüche des Pächters nicht nach den Regeln über die Unmöglichkeit, sondern nach § 538 Abs. 1BGB.b) Zur Darlegung des entgangenen Gewinns aus einem landwirtschaftlichen Betrieb, dessen Gründung wegen des Rechtsmangels eines Landpachtvertrags unterblieb.«