Am 14. Februar 1990 ordnete das Amtsgericht Balingen die Zwangsverwaltung über die Betriebsgrundstücke der Gebrüder G. GmbH & Co. KG an. Es bestellte den Kläger zum Zwangsverwalter, der die Grundstücke in Besitz nahm. Am 7. Mai 1990 wurde über das Vermögen der Schuldnerin das Konkursverfahren eröffnet und der Beklagte zum Konkursverwalter ernannt.
Die Gemeinschuldnerin nutzte die auf den zwangsverwalteten Grundstücken stehenden Gebäude teilweise als Lager für die im Betrieb verwendeten Waren. Der Kläger forderte den Beklagten erfolglos zur Räumung bis 30. Juni 1990 auf. Mit der Klage verlangt er Nutzungsentschädigung ab 7. Mai 1990 sowie Schadensersatz wegen nicht fristgerechter Räumung in Höhe von insgesamt 5.117,83 DM.
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