Auf die Berufung der Klägerin wird das am 13. Juni 2016 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Verden -
Hinsichtlich der Entscheidung über die Höhe (einschließlich der Klageanträge zu 2 und 3) wird der Rechtsstreit an das Landgericht Verden zurückverwiesen, welches auch über die Kosten des Berufungsverfahrens zu entscheiden hat.
Die Anschlussberufung der Beklagten wird verworfen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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