Auf die Rechtsbeschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss der 11. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 9. November 2012 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Landgericht Hannover zurückverwiesen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
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