Auf die Berufung der Klägerin wird das am 21.05.2014 verkündete Urteil der Zivilkammer 29 des Landgerichts Berlin -
Die Beklagte wird verurteilt,
1. die im 3. OG rechts des Seitenflügels H####straße -- in ### Berlin gelegenen Wohnräume, bestehend aus einem Zimmer, einer Küche und einem Badezimmer mit Toilette, zu räumen und geräumt an die Klägerin herauszugeben,
2. die im 2. OG des Quergebäudes H####straße -- in ### Berlin gelegenen Wohnräume, bestehend aus einem Zimmer, einer Küche, einem Badezimmer mit WC und einem Flur, zu räumen und geräumt an die Klägerin herauszugeben,
3. die im 3. OG rechts des Quergebäudes H####straße -- in ### Berlin gelegenen Wohnräume, bestehend aus einem Zimmer, einer Küche und einem Badezimmer nebst Toilette, zu räumen und geräumt an die Klägerin herauszugeben,
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