AG Berlin-Charlottenburg, - Vorinstanzaktenzeichen 3 C 554/96
Anwendbarkeit von § 571 BGB (analog) bei aus einem Gesellschafterwechsel bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts folgende Veränderung der Gesamthand bezüglich des vermieteten Grundvermögens der Gesellschaft
KG, Beschluß vom 23.04.1998 - Aktenzeichen 16 RE-Miet 1752/98
DRsp Nr. 1998/16289
Anwendbarkeit von § 571BGB (analog) bei aus einem Gesellschafterwechsel bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts folgende Veränderung der Gesamthand bezüglich des vermieteten Grundvermögens der Gesellschaft
Vorlegungsfrage, ob die aus einem Gesellschafterwechsel bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts folgende Veränderung der Gesamthand bezüglich des vermieteten Grundvermögens der Gesellschaft als Veräußerung im Sinne des § 571BGB (analog) zu behandeln ist.Ein Rechtsentschei ergeht nicht.