LAG Düsseldorf - Urteil vom 21.01.2022
7 Sa 404/21
Normen:
ROM-I-VO Art. 12 Abs. 1; BGB § 134; BGB § 241 Abs. 2; BGB § 242; BGB § 293; BGB § 623; KSchG § 4;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 19.03.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 5969/20
ArbG Düsseldorf, vom 03.09.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 995/21
ArbG Düsseldorf, vom 19.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 5881/20

Anwendung deutschen Rechts nach diesbezüglicher RechtswahlAuslegung einer KündigungserklärungRäumlicher Geltungsbereich des KündigungsschutzgesetzesVerfassungskonforme Auslegung der §§ 23 und 24 Abs. 2 KSchGKein Betriebsübergang bei Übernahme stillgelegter inländischer StandorteAnforderungen an die Pflichtangaben in der MassenentlassungsanzeigeAußerprozessuale Bedingung als ProzesshindernisErmittlung der Arbeitnehmerzahl für die Anwendbarkeit des KSchGWirksamkeit betriebsbedingter Kündigungen auch bei Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im AuslandBetrieb i.S.d. RL 98/59/EG (MERL)Teilweise Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 12 Sa 347/21 v. 15.12.2021

LAG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2022 - Aktenzeichen 7 Sa 404/21

DRsp Nr. 2022/14097

Anwendung deutschen Rechts nach diesbezüglicher Rechtswahl Auslegung einer Kündigungserklärung Räumlicher Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes Verfassungskonforme Auslegung der §§ 23 und 24 Abs. 2 KSchG Kein Betriebsübergang bei Übernahme stillgelegter inländischer Standorte Anforderungen an die Pflichtangaben in der Massenentlassungsanzeige Außerprozessuale Bedingung als Prozesshindernis Ermittlung der Arbeitnehmerzahl für die Anwendbarkeit des KSchG Wirksamkeit betriebsbedingter Kündigungen auch bei Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Ausland "Betrieb" i.S.d. RL 98/59/EG (MERL)Teilweise Parallelentscheidung zu LAG Düsseldorf 12 Sa 347/21 v. 15.12.2021

1. Zur Auslegung und Bestimmtheit einer Kündigungserklärung, in welcher die Arbeitgeberin einen späteren als nach der anwendbaren Kündigungsfrist sich ergebenden Kündigungstermin nennt.2. Zum räumlichen Geltungsbereich des KSchG für einen Luftverkehrsbetrieb mit einem Standort in Deutschland, dessen Leitung ihren Sitz im Ausland hat.