Anwendung eines Aufrechnungsverbots in einem gewerblichen Mietvertrag auf den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters
OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.06.2004 - Aktenzeichen I-10 U 145/03
DRsp Nr. 2005/7206
Anwendung eines Aufrechnungsverbots in einem gewerblichen Mietvertrag auf den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters
»Ein Aufrechnungsverbot in einem gewerblichen Mietvertrag, wonach die Aufrechnung des Mieters mit anderen als anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen ausgeschlossen ist, ist auch auf den Kautionsrückzahlungsanspruch anzuwenden, wenn die Gegenforderungen des Mieters weder anerkannt, unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind.«