BAG - Urteil vom 17.01.2017
9 AZR 76/16
Normen:
Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.11.2008 Art. 1 Abs. 1; Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19.11.2008 Art. 3 Abs. 1; AÜG § 1 Abs. 1 S. 1; AÜG § 9 Nr. 1; AÜG § 10 Abs. 1 S. 1; BGB § 117; BGB § 133; BGB §§ 145 ff.; BGB § 157; BGB § 242;
Fundstellen:
AP AÜG § 1 Nr. 40
ArbRB 2017, 137
BAGE 158, 6
BB 2017, 947
DStR 2017, 12
EzA-SD 2017, 12
GmbHR 2017, 748
MDR 2017, 827
NJW 2017, 2058
NZA 2017, 572
ZIP 2017, 836
Vorinstanzen:
LAG Schleswig-Holstein, vom 01.12.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Sa 439 b/14
ArbG Kiel, vom 11.11.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 760 c/14

Arbeitsvertrag und ArbeitnehmereigenschaftWesensmerkmale der ArbeitnehmerüberlassungKein Arbeitnehmerstatus eines alleinigen Geschäftsführers und Alleingesellschafters einer Verleih-GmbHRechtsfolgen bei Verleih von Arbeitskräften ohne Arbeitnehmerstatus nur im Innenverhältnis zwischen Verleiher und Arbeitskraft

BAG, Urteil vom 17.01.2017 - Aktenzeichen 9 AZR 76/16

DRsp Nr. 2017/4959

Arbeitsvertrag und Arbeitnehmereigenschaft Wesensmerkmale der Arbeitnehmerüberlassung Kein Arbeitnehmerstatus eines alleinigen Geschäftsführers und Alleingesellschafters einer Verleih-GmbH Rechtsfolgen bei Verleih von Arbeitskräften ohne Arbeitnehmerstatus nur im Innenverhältnis zwischen Verleiher und Arbeitskraft

1. Die Überlassung des Alleingesellschafters und alleinigen Geschäftsführers einer Verleiher-GmbH unterliegt nicht dem Anwendungsbereich des AÜG. 2. Liegt eine Verleiherlaubnis vor und überlässt der Verleiher dem Entleiher auf der Grundlage eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags Arbeitskräfte, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zu ihm stehen, ist regelmäßig das Innenverhältnis zwischen dem Verleiher und der überlassenen Arbeitskraft, nicht aber das Außenverhältnis zum Entleiher betroffen. Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine erlaubte Arbeitnehmerüberlassung müssen Rechtsfolgen grundsätzlich im Innenverhältnis eintreten.