Artikel 12 MRK
Stand: 17.05.2002
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Abschnitt I Rechte und Freiheiten

Artikel 12 MRK Recht auf Eheschließung

Artikel 12 Recht auf Eheschließung

MRK ( Menschenrechtskonvention )

Männer und Frauen im heiratsfähigen Alter haben das Recht, nach den innerstaatlichen Gesetzen, welche die Ausübung dieses Rechts regeln, eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen.