Artikel 230 EGBGB
Stand: 31.10.2022
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters und zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes, BGBl. I S. 1966
SECHSTER TEIL Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dies...

Artikel 230 EGBGB Inkrafttreten

Artikel 230 EGBGB
Stand: 31.10.2022
zuletzt geändert durch:
Gesetz zur Abschaffung des Güterrechtsregisters und zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes, BGBl. I S. 1966
SECHSTER TEIL Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dies...

Artikel 230 Inkrafttreten

EGBGB ( Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche )

Das Bürgerliche Gesetzbuch und dieses Einführungsgesetz treten für das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet am Tage des Wirksamwerdens des Beitritts nach Maßgabe der folgenden Übergangsvorschriften in Kraft.