Ort, Datum
Mieter
Vermieter
Beispiel: Treppenlift
Anrede,
seit einem Unfall am ... ist meine Frau schwer gehbehindert und in ihrer Bewegungsfähigkeit erheblich eingeschränkt. Insbesondere ist sie nicht mehr in der Lage, die Treppen zu den im 1. OG gelegenen Räumen des von uns gemieteten Einfamilienhauses hinauf zu steigen. Nachdem im Haus kein Aufzug existiert, ist meine Frau damit praktisch auf die Räume im Erdgeschoss beschränkt, insbesondere ist sie kaum in der Lage, unser im 1. OG gelegenes Schlafzimmer zu erreichen.
Der Einbau eines sog. Treppenlifts im Treppenbereich könnte hier wirksam Abhilfe schaffen. Insofern darf ich von Ihnen hierzu die Zustimmung verlangen, da Ihnen die bauliche Veränderung (auf meine Kosten) zumutbar ist(vgl. BVerfG vom 28.03.2000 - 1 BvR 1460/99 ("Treppenliftentscheidung").
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