Der Senat beabsichtigt, die zugelassene Revision durch einstimmigen Beschluss gemäß § 552a ZPO zurückzuweisen.
I.
Die Beklagten sind seit 2007 Mieter eines Reihenendhauses der Klägerinin Berlin.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|