AG Weilheim - Urteil vom 23.07.1981
2 C 27/81
Normen:
BGB § 549 Abs. 1 ;
Fundstellen:
WuM 1982, 193

Aufnahme eines Lebensgefährten in die Wohnung

AG Weilheim, Urteil vom 23.07.1981 - Aktenzeichen 2 C 27/81

DRsp Nr. 2001/10319

Aufnahme eines Lebensgefährten in die Wohnung

Der Mieter ist berechtigt, ohne Zustimmung des Vermieters eine Lebensgefährtin oder einen Lebensgefährten in die Wohnung aufzunehmen, solange hierdurch die Hausruhe und der Hausfrieden nicht gestört werden.

Normenkette:

BGB § 549 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beklagte ist Mieterin im Anwesen der Klägerin in der ... .

Die Klägerin behauptet, die Beklagte würde gegen die Bestimmungen des Mietvertrages verstoßen, indem sie ohne Genehmigung der Klägerin Männer auf längere Zeit in ihrer Wohnung aufnimmt, die in keinem verwandtschaftlichen Verhältnissen zur Beklagten stehen.

Die Kläger beantragt,

die Beklagte zu verurteilen, zu unterlassen, dass sie Personen in ihrer Wohnung ... im Erdgeschoss rechts, mittlerer Eingang, über die übliche Besuchsdauer einquartiert, unterbringt und als quasi Untervermieter behält.

Die Beklagte beantragt,

die Klage abzuweisen.

Sie trägt vor, die Klägerin sei nicht berechtigt, ihr die Aufnahme eines Lebensgefährten zu untersagen.

Wegen der weiteren Einzelheiten des Parteivorbringens wird auf die gewechselten Anwaltschriftsätze nebst Anlagen verwiesen.

Das Gericht hat Beweis erhoben durch die gemäß § 273 ZPO zugeladenen Zeugen H. und Sch. Hinsichtlich des Ergebnisses der Beweisaufnahme wird auf die Sitzungsniederschrift vom 03.07.1981 (Bl. 72/74 d. A.) verwiesen.

Entscheidungsgründe: