LG Hamburg, Urteil vom 05.10.1999 - Aktenzeichen 316 S 133/98
DRsp Nr. 2003/16713
Aufnahme naher Angehöriger in die Mietwohnung
Die Aufnahme naher Angehöriger (hier: Tochter und Enkel) in die Mietwohnung ist grundsätzlich ohne Erlaubnis des Vermieters zulässig und auch nicht deshalb als vertragswidrig anzusehen, weil der Mieter sich überwiegend im Ausland aufhält (hier: als Rentner auf Mallorca). Ein vertragswidriges Verhalten kommt erst dann in Betracht, wenn der Mieter den Gewahrsam über die Wohnung vollständig aufgibt und seine Obhutspflichten nicht mehr erfüllt.