AG Hamburg-Wandsbek - Urteil vom 20.11.1995
713b C 736/95
Normen:
BGB §§ 536, 550 ;
Fundstellen:
WuM 1996, 401

Aufstellung einer Hundehütte

AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 20.11.1995 - Aktenzeichen 713b C 736/95

DRsp Nr. 2001/10279

Aufstellung einer Hundehütte

Die Errichtung einer kleinen Hundehütte stellt bei Mitvermietung des Gartens und zulässiger Hundehaltung einen vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache dar.

Normenkette:

BGB §§ 536, 550 ;

Tatbestand:

Von der Darstellung des Sach- und Streitstandes wird gem. § 495 a Abs. 2 ZPO abgesehen.

Entscheidungsgründe:

Die Klage ist nicht begründet, denn der Klägerin steht ein Beseitigungsanspruch nicht zu. Die Aufstellung der Hundehütte bedurfte nicht der Zustimmung der Klägerin.