Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin - Zivilkammer 63 - vom 15. Juni 2021 wird, soweit sie sich gegen die Abweisung der Widerklage wendet, als unzulässig verworfen; im Übrigen wird die Revision zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert des Revisionsverfahrens wird auf bis zu 5.000 € festgesetzt.
I.
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