I.
Alleineigentümer des im Rubrum bezeichneten Gesamtobjekts war ursprünglich der Elektriker (und Gastwirt) I.N., der das Objekt gemäß Teilungserklärung vom 6. April 1978 in fünf Miteigentumsanteile, je verbunden mit einem Teil-/Wohnungseigentum aufteilte. Am 15. November 1978 wurden die Wohnungsgrundbücher angelegt.
Im Jahre 1978/1979 veräußerte I. N. das Teileigentum (Geschäftsräume Erdgeschoß links) an die Beteiligte zu 1, die am 30. April 1979 als neue Eigentümerin eingetragen wurde.
Testen Sie "Handbuch des Mietrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|