Ausgleich der steuerlicher Nachteile des begrenzten Realsplittings
BGH, Urteil vom 09.10.1985 - Aktenzeichen IVb ZR 39/84
DRsp Nr. 1994/4399
Ausgleich der steuerlicher Nachteile des begrenzten Realsplittings
»Zum Anspruch des unterhaltsberechtigten Ehegatten, der dem begrenzten Realsplitting nach § 10 Abs. 1 Nr. 1EStG zugestimmt hat, auf Erstattung der ihm dadurch erwachsenen Steuern.«A. Die Unterhaltsverpflichtung ist grundsätzlich darauf gerichtet, die Mittel für den laufenden Lebensbedarf des Berechtigten zur Verfügung zu stellen. Mit der Vorschrift des § 1585b Abs. 2 und 3BGB soll der Schuldner vor Härten geschützt werden, die sich aus der Inanspruchnahme für eine Zeit ergeben, in der er sich auf eine Unterhaltsverpflichtung nicht einzurichten brauchte. B. § 1585b Abs. 3BGB ist auf den Anspruch des Unterhaltsberechtigten auf Ausgleich der steuerlichen Nachteile des Realsplittings nicht anwendbar.