1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 26.04.2017,
2. Die Beklagte wird verurteilt, an die klagende Partei, beginnend ab dem 01.07.2020, über den derzeit unstreitig mindestens zu zahlenden Betrag in von 810,99 € brutto hinaus, jeweils zum ersten eines Monats, weitere 30,21 € brutto zu zahlen.
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