Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 26. Februar 2014 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Der Kläger begehrt Schadensersatz wegen einer vorzeitig abgebrochenen eBay-Auktion.
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