Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kaiserslautern - Auswärtige Kammern Pirmasens - vom 29. Oktober 2019 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Anwendbarkeit mehrerer Tarifverträge auf das Arbeitsverhältnis der Parteien.
Der Kläger ist bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin, der Gebrüder K. Kunststoffwerke GmbH mit Sitz in B-Stadt, auf der Grundlage des Arbeitsvertrags vom 25. August 1988 seit dem 1. August 1980 als Werkzeugmacher beschäftigt.
Im Einstellungsschreiben vom 18. Juni 1980, welches die Rechtsvorgängerin der Beklagten an den Kläger gerichtet hatte, heißt es auszugsweise (Bl. 4 d.A):
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