LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 11.10.2018
2 Sa 47/16
Normen:
BGB § 133; BGB § 157;
Vorinstanzen:
ArbG Halle, vom 08.10.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 792/15

Auslegung des Arbeitsvertrages einer Fachkraft für Sprachförderung hinsichtlich eines pro Wochenstunde zu gewährenden Teils der Vergütung

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.10.2018 - Aktenzeichen 2 Sa 47/16

DRsp Nr. 2019/1314

Auslegung des Arbeitsvertrages einer Fachkraft für Sprachförderung hinsichtlich eines "pro Wochenstunde" zu gewährenden Teils der Vergütung

Eine arbeitsvertragliche Vereinbarung, wonach ein Teil der Vergütung nach einem bestimmten Satz "pro Wochenstunde" zu gewähren ist, ist nicht dahin zu versehen, dass dieser Vergütungssatz für jede geleistete Arbeitsstunde gewährt werden soll.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Halle vom 08.10.2015 - 2 Ca 792/15 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche des Klägers aus einem beendeten Arbeitsverhältnis.

Der Kläger war für den Beklagten im Zeitraum 14.04.2014 bis 31.03.2015 als Fachkraft für Sprachförderung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 20 Stunden tätig. Daneben übte der Kläger eine Tätigkeit als Erzieher in dem von der Tochtergesellschaft der Beklagten, der K gGmbH, betriebenen Hort "A" aus. Diese Tätigkeiten beruhten auf dem Arbeitsvertrag vom 27.03.2014 (Bl. 12, 13 d. A.), in dem es u. a. heißt:

§ 3

Vergütung