LAG Köln - Urteil vom 19.01.2022
11 Sa 1228/20
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; DLH VTV Nr. 39 v. 06.07.2016 Protokollnotiz I Nr. 2.b);
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 17.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 2820/20

Auslegung des normativen Teils des TarifvertragsAufstiegssystematik in den tariflichen Vergütungsgruppen ab Vergütungsstufe 6

LAG Köln, Urteil vom 19.01.2022 - Aktenzeichen 11 Sa 1228/20

DRsp Nr. 2022/9379

Auslegung des normativen Teils des Tarifvertrags Aufstiegssystematik in den tariflichen Vergütungsgruppen ab Vergütungsstufe 6

1. Die Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrags folgt den für die Auslegung von Gesetzen geltenden Regeln. Danach ist zunächst vom Tarifwortlaut auszugehen, wobei der maßgebliche Sinn der Erklärung zu erforschen ist, ohne am Buchstaben zu haften. Bei nicht eindeutigem Wortlaut ist der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien mit zu berücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat. Abzustellen ist stets auf den tariflichen Gesamtzusammenhang, weil dieser Anhaltspunkte für den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien liefert und nur so Sinn und Zweck der Tarifnorm zutreffend ermittelt werden können. 2. Die Vergütungsstufe 6 erfordert die erfolgreiche Teilnahme an fünf Einsatztagen mit prozessorientierter Weiterbildung und an weiteren fünf Schulungstagen mit psychologischen Trainings. Nur mit Erfüllung dieser Voraussetzungen ist ein Aufstieg in die höheren Vergütungsstufen möglich.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 17.11.2020 - 5 Ca 2820/20 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157; DLH VTV Nr. 39 v. 06.07.2016 Protokollnotiz I Nr. 2.b);

Tatbestand

1. 2. 3. 4.