Auf die Rechtsmittel des Klägers werden das Urteil des Landgerichts München I - 1. Zivilkammer - vom 13. Januar 2014 aufgehoben und das Urteil des Amtsgerichts München vom 27. Dezember 2012 im Kostenpunkt und insoweit abgeändert, als die Klage hinsichtlich TOP 4 Antrag 2 abgewiesen worden ist.
Der in der ordentlichen Eigentümerversammlung der WEG L. straße 249, M. , vom 22. Mai 2012 zu TOP 4 Antrag 2 gefasste Beschluss wird für ungültig erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz werden gegeneinander aufgehoben. Die Beklagten tragen die Kosten der Rechtsmittelverfahren.
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