BGH - Urteil vom 13.05.2016
V ZR 225/15
Normen:
BGB § 133; BGB § 157;
Vorinstanzen:
LG Hof, vom 17.09.2015

Auslegung des Wortlauts bei der Frage der Anpassung des Erbbauzinses

BGH, Urteil vom 13.05.2016 - Aktenzeichen V ZR 225/15

DRsp Nr. 2016/17165

Auslegung des Wortlauts bei der Frage der Anpassung des Erbbauzinses

Tenor

Die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Hof - 2. Zivilkammer - vom 17. September 2015 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157;

Tatbestand

Die Beklagten sind Erbbauberechtigte an einem im Eigentum des Klägers stehenden Grundstück. Zur Höhe des Erbbauzinses findet sich in dem Erbbaurechtsbestellungsvertrag vom 5. März 1970 u.a. folgende Regelung: