Auf die Berufung der Klägerin wird das am 22.12.2016 verkündete Urteil der 13. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Darmstadt abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 54.631,75 € nebst Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag von 53.264,18 € vom 30.4.2015 bis zum 17.8.2016, aus einem Betrag von 56.319,84 € vom 18.8.2016 bis zum 7.6.2017 und aus einem Betrag von 54.631,75 € ab dem 8.6.2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
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