I. Auf die Berufung der Beklagten hin wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Bamberg, Kammer Coburg, vom 18.04.2013, Az.
II. Die Klage wird abgewiesen.
III. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über das Bestehen einer Insolvenzforderung.
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