LAG München - Urteil vom 24.02.2015
6 Sa 381/14
Normen:
BGB § 133; BGB § 157; BGB § 611 Abs. 1; ArbGG § 67 Abs. 3; ZPO § 282 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG München, vom 03.07.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 13885/11

Auslegung einer arbeitsvertraglichen Änderungsvereinbarung zur Begründung einer selbständigen Vergütungs- und BonusregelungZulässigkeit verspäteten Sachvortrags nach Zurückweisung der Sache durch das Bundesarbeitsgericht bei mehrdeutigem Vertragsinhalt

LAG München, Urteil vom 24.02.2015 - Aktenzeichen 6 Sa 381/14

DRsp Nr. 2015/19761

Auslegung einer arbeitsvertraglichen Änderungsvereinbarung zur Begründung einer selbständigen Vergütungs- und Bonusregelung Zulässigkeit verspäteten Sachvortrags nach Zurückweisung der Sache durch das Bundesarbeitsgericht bei mehrdeutigem Vertragsinhalt

1. Neuer Sachvortrag des Klägers ist nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Rechtsstreit bereits vom Bundesarbeitsgericht verhandelt und zurückverwiesen worden ist; die auf die Zurückverweisung notwendig werdende erneute Berufungsverhandlung stellt eine Einheit mit der früheren Berufungsverhandlung dar, da es mit der Aufhebung der früheren landesarbeitsgerichtlichen Entscheidung an einer Sachentscheidung des Berufungsgerichts fehlt, soweit das Bundesarbeitsgericht nicht selbst in der Sache entschieden hat.