LAG Düsseldorf - Urteil vom 14.09.2017
5 Sa 108/16
Normen:
BGB § 611; BGB § 133; BGB § 157;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 05.11.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 4983/15

Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel

LAG Düsseldorf, Urteil vom 14.09.2017 - Aktenzeichen 5 Sa 108/16

DRsp Nr. 2017/17877

Auslegung einer arbeitsvertraglichen Verweisungsklausel

Zur Auslegung einer vertraglichen Vereinbarung als "Neuvertrag".

Eine in einem Änderungsangebot angebotene übertarifliche Bezahlung ist jedenfalls dann als dynamisch auszulegen, wenn der Arbeitsvertrag eine dynamische Verweisung auf die geltenden Tarifverträge enthält und ausweislich des Angebots sämtliche übrigen Vertragsbedingungen unverändert bleiben sollen.

Tenor

I.

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 05.11.2015 - 7 Ca 4983/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

II.

Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

Normenkette:

BGB § 611; BGB § 133; BGB § 157;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Vergütung der Klägerin.

Die Klägerin ist Mitglied der Gewerkschaft ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (im Folgenden: ver.di) und arbeitet seit dem 1.4.1992 für die Beklagte bzw. deren Rechtsvorgängerinnen. Im unter dem 21.2.1992 abgeschlossenen Arbeitsvertrag der Klägerin mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten, der Firma Gebr. I., die Mitglied im Arbeitgeberverband Einzelhandel NRW war, finden sich unter anderem die folgenden Regelungen:

"1.Der Mitarbeiter wird ab dem 1.4.1992 für I. im Angestelltenverhältnis als Disponentin tätig.

[...]

1. 2. 1. 2.