LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 09.08.2016
6 Sa 149/15
Normen:
BGB § 133; BGB § 157;
Vorinstanzen:
ArbG Stendal, vom 24.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 387/14

Auslegung einer Betriebsvereinbarung hinsichtlich der Einstufung in den Leistungsbereich eines Vergütungstarifvertrages

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 09.08.2016 - Aktenzeichen 6 Sa 149/15

DRsp Nr. 2017/3266

Auslegung einer Betriebsvereinbarung hinsichtlich der Einstufung in den "Leistungsbereich" eines Vergütungstarifvertrages

Die Einstufung in den "Leistungsbereich" eines Vergütungstarifvertrages setzt einen entsprechenden substantiierten Sachvortrag des Klägers voraus, inwiefern die von ihm erbrachten Arbeitsleitungen außergewöhnlich sind.

1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des ArbG Stendal vom 24.3.2015 - 3 Ca 387/14 E - wird zurückgewiesen.

Auf die Berufung der Beklagten wird das vorgenannte Urteil teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157;

Tatbestand:

Der Kläger nimmt die Beklagte auf Zahlung einer Vergütung nach dem "Leistungsbereich" einer Vergütungsgruppe in Anspruch.