1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des ArbG Stendal vom 24.3.2015 -
Auf die Berufung der Beklagten wird das vorgenannte Urteil teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger nimmt die Beklagte auf Zahlung einer Vergütung nach dem "Leistungsbereich" einer Vergütungsgruppe in Anspruch.
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