Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 19.04.2016 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Höhe der Betriebsrente.
Der am . .19 geborene Kläger stand in der Zeit vom 01.01.1975 bis zum 28.02.2003 in einem Arbeitsverhältnis mit der Beklagten. Das Arbeitsverhältnis war von einer Versorgungszusage begleitet, zuletzt ab dem 01.01.1989 nach Maßgabe des Versorgungsplans vom 04.12.1997 (VP 1998), der als Betriebsvereinbarung abgeschlossen wurde.
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