LAG Köln - Urteil vom 10.10.2019
7 Sa 158/19
Normen:
BGB § 133; BGB § 157;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 30.10.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 5185/18

Auslegung einer Betriebsvereinbarung hinsichtlich der Pflicht des Arbeitgebers zum Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung

LAG Köln, Urteil vom 10.10.2019 - Aktenzeichen 7 Sa 158/19

DRsp Nr. 2020/7976

Auslegung einer Betriebsvereinbarung hinsichtlich der Pflicht des Arbeitgebers zum Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung

Zur Auslegung einer Betriebsvereinbarung Freiwillige Maßnahmen, die das freiwillige Ausscheiden von Mitarbeitern fördern will, um Beschäftigungsmöglichkeiten für andere Arbeitnehmer zu schaffen.

Eine Betriebsvereinbarung "Freiwillige Maßnahmen", die das freiwillige Ausscheiden von Mitarbeitern fördern will, um Beschäftigungsmöglichkeiten für andere Arbeitnehmer zu schaffen, ist in der Regel dahin auszulegen, dass es grundsätzlich Sache des Arbeitgebers ist, den Abschluss eines Aufhebungsvertrages anzubieten und dem keine Verpflichtung gegenüber steht, ein Angebot eines Arbeitnehmers auf Abschluss einer solchen Vereinbarung anzunehmen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 30.10.2019 in Sachen9 Ca 5185/18 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157;

Tatbestand