Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 05.08.2021 -
Die Revision wird zugelassen
Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Zahlung eines Jahresbonus für das Jahr 2020.
Der 1966 geborene Kläger war von Januar 2000 bis zum 31.12.2020 bei der Beklagten als kaufmännischer Angestellter zu einem monatlichen Grundgehalt von zuletzt 7.216,00 € brutto beschäftigt.
Bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin besteht eine Konzernbetriebsvereinbarung über das Bonussystem ACB (Annual Cash Bonus) vom 13.06.2012. Die Konzernbetriebsvereinbarung (nachfolgend KBV ACB) hat unter anderem folgenden Inhalt:
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Präambel
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