LAG Köln - Urteil vom 14.03.2018
11 Sa 572/17
Normen:
BGB § 133; BGB § 157;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 24.05.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 8140/16

Auslegung einer Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung hinsichtlich der Voraussetzungen einer Hinterbliebenenversorgung

LAG Köln, Urteil vom 14.03.2018 - Aktenzeichen 11 Sa 572/17

DRsp Nr. 2018/17781

Auslegung einer Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung hinsichtlich der Voraussetzungen einer Hinterbliebenenversorgung

Bestimmt eine Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung, dass ein Anspruch auf Witwenrente besteht, wenn die Ehe mindestens ein Jahr vor dem Tod des Berechtigten und mindestens ein Jahr vor seinem Ausscheiden aus den Diensten des Arbeitgebers geschlossen worden ist, so ist dies dahingehend auszulegen, dass Zeiten eines freien selbständigen Dienstverhältnisses nicht erfasst sind.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.05.2017 - 9 Ca 8140/16 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 133; BGB § 157;

Tatbestand

Die Parteien streiten um eine Hinterbliebenenversorgung.

Die Klägerin ist die Ehefrau des Herrn d . Die Ehe wurde am 31.08.2007 geschlossen.